Überprüfung von Elektrischen Erdungs- und Blitzschutzanlagen. Elektroanlagen an Orten mit Explosionsgefahr (atex)

Ingegneria e Sicurezza Degasperi ist eine vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung bevollmächtigte Einrichtung zur Durchführung periodischer und außerordentlicher Überprüfungen von Erdungsanlagen gemäß D.P.R. 462/01 in den vier Inspektionsgebieten.
Unsere Experten führen Überprüfungen von folgenden Geräten/Maschinen/Anlagen durch: 

  • Blitzschutzanlagen;
  • mit bis zu 1000V gespeiste Anlagen (Niederspannungs- N.S.);            
  • mit über 1000V gespeiste Anlagen (Mittelspannungs- M.S., in Unternehmen mit eigener Transformatorstation);
  • elektrische Anlagen, die sich an Arbeitsplätzen mit Explosionsgefahr befinden.


Das D.P.R. 462/01 (im Download-Bereich herunterladbar) legt für alle Arbeitstätigkeiten, bei denen mindestens ein Arbeiter beschäftigt ist, die Verpflichtung fest, periodische Überprüfungen der elektrischen Erdungsanlagen, der Blitzschutzanlagen sowie der elektrischen Anlagen an Orten mit Explosionsgefahr durch eine bevollmächtigte Einrichtung durchzuführen.

Es ist daher zwingend erforderlich, solche Überprüfungen in Unternehmen, gewerblichen Einrichtungen, Büros, Mehrfamilienhäusern, in denen mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, usw. durchzuführen.

Diese Überprüfungen sind nicht mit Wartungsarbeiten zu verwechseln, die von einem autorisierten Unternehmen durchgeführt werden müssen, das sich in jedem Falle von der akkreditierten Stelle unterscheidet, die zur Durchführung der periodischen Überprüfungen befugt ist.

Die Häufigkeit der Überprüfungen variiert je nach Arbeitsumgebung und wird wie folgt festgelegt:

Medizinische Umgebung oder Umgebung mit erhöhter Brandgefahr bzw. atex (Ort mit Explosionsgefahr) bzw. Baustelle: alle 2 Jahre

Gewöhnliche Umgebung: alle 5 Jahre

Es obliegt dem Arbeitgeber, unabhängig davon, ob dieser gleichzeitig der Eigentümer des Gebäudes ist, eine berechtigte Stelle mit der Durchführung der Überprüfungen zu beauftragen.

Elektrische Erdungs- und Blitzschutzanlagen dürfen erst nach Ausstellung der Konformitätserklärung gemäß Ministerialerlass 37/08 in Betrieb genommen werden.

Innerhalb von dreißig Tagen nach Inbetriebnahme der Anlage muss der Arbeitgeber über das CIVA-Portal die elektrische Erdungsanlage sowie die Blitzschutzanlagen dem INAIL melden.

Elektroanlagen an Orten mit Explosionsgefahr unterliegen hingegen der Zulassung durch das örtliche ASL-Büro oder das ARPA.

Seit 2009 ist IeS Ingegneria e Sicurezza Degasperi S.r.l. vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung autorisiert, periodische und außerordentliche Überprüfungen von elektrischen Erdungsanlagen, Blitzschutzanlagen und Elektroanlagen an Orten mit Explosionsgefahr (BEREICHE 1, 2, 3 und 4) durchzuführen.

Denken Sie daran:

  • an Orten mit Explosions- und/oder Brandgefahr, auf Baustellen und in Räumen für medizinische Zwecke muss alle 2 Jahre eine periodische Überprüfung durchgeführt werden;
  • in allen anderen Fällen muss alle 5 Jahre eine Überprüfung durchgeführt werden;
  • bei Veränderungen an der Anlage sind außerordentliche Überprüfungen erforderlich.

Was riskieren Sie bei Nichtdurchführung von Zertifizierung oder Überprüfungen:

  • administrative Sanktionen, die € 6000 übersteigen können;
  • Einstellung der Anlage;
  • zivil- und strafrechtliche Haftung. 

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Für Fragen und Informationen jeglicher Art können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten!

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